

Auch Euere Taxen in Erlangen sind solidarisch und helfen in dieser schwierigen Zeit
Ob zum Arzt, Medikamente besorgen oder fehlende Lebensmittel, wir helfen und stehen zur Seite
Gerade unseren Mitmenschen, die stärker gefährdet sind, möchten wir gerne zur Seite stehen
Die Taxi Erlangen e.G. wird derzeit von 71 Taxiunternehmer/innen – meist als Einzelunternehmen – mit insgesamt 90 Taxen in Erlangen, gebildet. Durch diesen Zusammenschluss wird eine flächendeckende Versorgung durch Taxen ermöglicht.
71 Taxiunternehmer/innen 90 Taxen
* Maßgeblich für die Vermittlung sind die von Ihnen in den Feldern Datum / Uhrzeit / Strasse und Ort eingetragenen Angaben, sowie die eventuell gewählten Optionen Kindersitz / Kombi / Kreditkarte. Bei der Auswahl Kindersitz handelt es sich um einen Sitz der Klasse II (Sitzerhöhung für Kinder von einem Körpergewicht 15 bis 25kg).
*Bestellungen von Mehrsitzern (Grossraumtaxi) sind über das Kundenportal nicht möglich.
*Angaben im Hinweisfeld werden erst nach der Auftragsvermittlung an das Taxi vom Fahrer gelesen.
*Wünschen Sie weitere, über die angebotenen Optionen hinausgehende Fahrzeugmerkmale (z.B. Grossraumtaxi / 2 Kindersitze der Klasse II), so wenden Sie sich bitte direkt an einen unserer Mitarbeiter.
Diesbezügliche Angaben im Hinweisfeld können im Kundenportal bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden.
*Änderungen erteilter Aufträge sind im Kundenportal nicht möglich.
*Sollten Sie einen Auftrag falsch bestellt haben, stornieren Sie ihn bitte und erfassen dann einen neuen Auftrag.
Wenn Sie bei der Bestellung im Kundenportal oder auch bei telefonischer Order, Ihre Mobilnummer mit angeben, erhalten Sie mittels Flash-SMS Rückmeldungen über den Status Ihrer Bestellung.
Ihre Vorteile:
Sie können prüfen, ob Ihr Auftrag richtig erfasst wurde (Adresse / Datum / Abholuhrzeit) und gegebenenfalls nochmals telefonisch korrigieren. Sie erhalten die Bestätigung, dass sich ein Taxi auf dem Weg zu Ihnen befindet, Ihr Auftrag somit erfolgreich vermittelt wurde.
*Die Flash-SMS dient lediglich der Information zur Bestellung schließt aber eine rechtsverbinlichkeit und ein Beförderungsvertag im Sinne des geltenden PBefG aus