Wussten Sie schon, dass…

…Sie ein Taxi am Standplatz frei wählen dürfen?

…innerhalb des Stadtgebietes Beförderungspflicht für jede Person besteht, außer die  Sicherheit des Fahrers oder die Durchführbarkeit der Fahrt sind gefährdet?

…Taxifahrer Teil des öffentlichen Personennahverkehrs sind und daher die Tarife nicht selbst  bestimmen, sondern diese von der jeweiligen Stadt/Gemeinde festgelegt werden?

…innerhalb des Stadtgebietes mit Taxameter gefahren werden muß?

…ein Taxi grundsätzlich die kürzeste Route fahren muß und für etwaige schnellere, dafür aber weitere Routen Ihr Einverständnis braucht?

…auf einer Taxiquittung der Unternehmerstempel und die Ordnungsnummer des Taxis vermerkt sein muß?

…ein Taxifahrer, wenn er einen höheren Betrag nicht wechseln kann, den Restbetrag vorerst einbehalten darf, Ihnen dafür aber eine Quittung ausstellen muß?

…ein blinkendes Dachzeichen auf eine Notfallsituation des Taxis hinweist?

…Taxis jährlich zum TÜV müssen?

…Taxifahrer regelmäßig eine Gesundheitsprüfung ablegen müssen?

…Tiere nicht auf den Polstern Platz nehmen dürfen?

…wir keine Preisaufschläge im Tarif für Nacht-, Sonn- und Feiertage haben?

…Sie bezüglich der Fahrzeugausstattung bei der Bestellung Wünsche angeben können?

…Taxifahrten grundsätzlich sofort zu bezahlen sind (bar oder unbar)?

…bei kurzfristiger Stornierung der Fahrt die Grundgebühr zu bezahlen ist?